Neuberechnung der Unterhaltskosten
Geänderte Bedingungen ab Mai 2012
Das Bundessozialgericht hat am 16. Mai 2012 entschieden, dass zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche auf die Wohnungsgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen ist. Nach den Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt der festgesetzte Wert bei einer Einzelperson
50 qm und für jede weitere Person 15 qm.
Hier finden Sie einen Musterantrag für die Neuberechnung der Unterkunftskosten:
Musterantrag PDF







