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Info Flyer ALZ MG

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Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Erhöhung der Regelsätze für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ab dem 01.01.2016

Die Bundesregierung erhöht die Regelsätze für die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ab dem 1.1.2016 mehr Geld.

Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten danach zukünftig für ihren Regelbedarf statt bisher 399 Euro 404 Euro monatlich. Für Paare mit gemeinsamem Haushalt erhöht sich der Satz um jeweils 4 Euro auf 364 Euro pro Person. Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten mit 324 Euro monatlich ebenfalls 4 Euro mehr als bisher. Für Jugendliche vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt zukünftig ein Regelsatz von 306 Euro, Kinder zwischen sieben und 14 Jahren werden mit einem Regelbedarf von 270 Euro berücksichtigt. Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen 237 Euro und damit 3 Euro mehr pro Monat.

Entsprechend erhöhen sich auch die Mehrbedarfe z.B. für Alleinerziehende oder für chronisch Kranke mit einem gesundheitlich bedingten Mehrbedarf, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren.

Die Anpassungen nimmt das Jobcenter automatisch zum Jahreswechsel vor. Die angepassten Leistungssätze können den Änderungs- bzw. Bewilligungsbescheiden für Leistungen ab Januar 2016 entnommen werden. Einer gesonderten Vorsprache beim Jobcenter ist dafür  nicht erforderlich.

Bei Rückfragen steht das Jobcenter unter der Servicerufnummer  02161/9488-0

Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:45 bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7:45 bis 14:00 Uhr zur Verfügung.

 

Quelle: Pressemitteilung des Jobcenter Mönchengladbach vom 23.12.15