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Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Position des „Bündnis für Menschenwürde und Arbeit“ (BMA) gegen Altersarmut

Vorrang für die solidarische gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche umlagefinanzierte Rentenversicherung (GRV) stärken

Die GRV muss wieder zum wichtigsten Standbein in der Altersvorsorge ausgebaut werden. Die Versprechungen, die Kürzungen der Leistungen der GRV durch private Vorsorge auszugleichen, waren und sind leere Versprechungen für den größten Teil der Menschen. Die umlagefinanzierte GRV hat ihre Stärken bewiesen - z.B. im Pro-zess der deutschen Einheit, die Finanzkrisen haben ihr keinen substantiellen Schaden zufügen können. Nicht zuletzt sind die Verwaltungskosten so gering, dass jeder Euro-Beitrag gut angelegt ist. Die GRV ist nicht abhängig von Renditeerwartungen und Börsenentwicklungen und mit der Beitragsfinanzierung legt sie die Basis für eine funktionierende Selbstverwaltung. Lebensrisiken wie z.B. Erwerbsminderung oder –unfähigkeit, Waisen- und Witwenrente werden durch sie solidarisch abgesichert.

Solidarbasis verbreitern

Als erstes muss die paritätische Finanzierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesichert werden. Durch die Rentenreformen der letzten Jahre sind die Arbeitgeber erheblich entlastet worden, um zur Absicherung der ArbeitnehmerInnen beizutragen.

Die GRV ist zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Alle Einkommensarten müssen zur Finanzierung der GRV herangezogen werden. Es ist nicht einzusehen, warum Freiberufler, Beamte, Selbständige etc. nicht als Versicherte ihren Beitrag zur solidarischen Altersvorsorge leisten. Es muss hinzukommen, dass der Bundeszuschuss aus Steuermitteln in seiner Höhe die tatsächlichen Kosten der Leistungen abdeckt, wie z.B. Mütterrente oder Erziehungszeiten, die nicht den BeitragszahlerInnen anzulasten sind.   

Lebensstandardsicherung

Der Paradigmenwechsel von der Lebensstandardsicherung zur Beitragsstabilität hat Entscheidungen begründet, die zu einer Herabsenkung des Rentenniveaus geführt haben und weiter führen. Sie treffen in ganz besonderer Weise die Menschen, die aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, durch eigene private Vorsorge ihren ohnehin schon geringen Lebensstandard auch im Alter abzusichern.

In die GRV muss eine Mindest- oder Sockelrente eingeführt werden, die das Existenzminimum absichert  und jede – auch noch so geringe Erwerbstätigkeit – muss auf diesem Sockel eine Erhöhung der Anwartschaften zur Folge haben. Altersarmut ist und bleibt ein Skandal in einer reichen Gesellschaft. Das Rentenniveau darf auf keinen Fall unter 50% gesenkt werden. Vielmehr ist eine Rückkehr zum früheren Renten-niveau von 54% die gebotene Forderung mit Blick auf die Lebensstandardsicherung.

Hier ist ganz besonders darauf zu verweisen, dass nach wie vor die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und damit auch in der Rente noch mehr als unbefriedigend ist.  

Gute Arbeit – guter Lohn

Eine Ursache für niedrige Renten trotz oft langjähriger Beitragszahlung in die GRV sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse. Die Einführung des Mindestlohns hat die Beschäftigten in diesem Sektor gestärkt, aber die Höhe dient nicht zur Verhin-derung von Altersarmut. Hier müssen weitere gesetzliche Regelungen Abhilfe schaffen, die zum Ziel haben, prekäre Beschäftigung unmöglich zu machen.

Das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach ist Mitglied des „Bündnis für Menschenwürde und Arbeit“ (BMA).  12.09.2016