Gefährden CDU und SPD die Sozialberatung im ALZ?
Mit einem Brief an die Gladbacher Stadtratsfraktionen appelliert der Vorstand des Arbeitslosenzentrums (ALZ) in Stadtmitte an die Politik, die Arbeit des Zentrums nicht zu gefährden. Konkret geht es um die Sozialberatung für jährlich weit mehr als 1000 Menschen. Diese Beratung bezahlt bislang die Stadt. Überraschend hatte die GroKo aus CDU und SPD im Sozialausschuss des Stadtrates am Donnerstag, dem 20.09.2018 im Ratssaal des Rathauses Rheydt eine Verlängerung der Vereinbarung Stadt/ALZ erst gar nicht groß diskutiert, sondern an nachgeordnete Gremien (Finanz-, Hauptausschuss, Stadtrat) verwiesen. Und dies, obwohl das Gremium für Soziales Fachausschuss ist und zumindest eine Empfehlung ("Ja, stimmen wir zu") hätte aussprechen können, wenn nicht müssen.
Der gleiche Vorgang wiederholte sich im Finanz- und Beteiligungsausschuss am 27.9.2018. Auch hier stellte die CDU erneut für die GroKo den Antrag den Tagesordnungs- punkt ohne Beratung auf Vertagung in den Hauptausschuss, der am Dienstag, dem 2. Oktober 2018 stattfindet, zu verschieben.
Die Sozialberatung ist gefragt und angesichts der vielen Rat- und Hilfesuchenden quasi überlaufen. Seit Jahren beauftragt die Stadt das ALZ, diese wichtige wie notwendige Aufgabe zu erledigen. Dafür und es nicht selbst erledigen zu müssen, zahlt sie an die Stadtmitte-Einrichtung. Häufig sind es "alltägliche" Fragen und Probleme, die die Menschen ins ALZ treibt. Da sind Sozialleistungen gekürzt worden, die sie nicht nachvollziehen können, da geht es um Miet- und Nebenkosten, um gesundheitliche Fragen, um komplizierte Anträge usw.. Zunehmend kommen auch Migranten.
Der jetzige Kontrakt endet 2018. Sowohl Oberbürgermeister Hans-Wilhelm Reiners (CDU) als auch Sozialdezernentin Dörte Schall (SPD) empfehlen die Verlängerung mit dem ALZ um drei Jahre. Schall begründet dies damit, dass in dem Zentrum "gute wie anerkannte Arbeit geleistet werde". Der dreijährige Rhythmus ist üblich - allein schon aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber den Personen, die, wie am Beispiel ALZ, Menschen in Problemlagen unterstützen. Zuletzt hatten SPD und CDU nur einer einjährigen Verlängerung zugestimmt, dies aber nicht begründet. Bemerkenswert: Bei vergleichbaren Verträgen beispielsweise mit der Awo oder der Diakonie waren immer drei Jahre Laufzeit die Regel.
Der Vorstand bittet gerade CDU und SPD, den Empfehlungen von Reiners und Schall zu folgen. Diese dreijährige Vertragsverlängerung sei auch ein Signal an die Menschen, die dringend auf die niederschwellige Beratung und Hilfe angewiesen seien. Außerdem gehe es um Planungssicherheit. "Unser Verein muss in der Lage sein, seinen Beschäftigten eine Beschäftigungsperspektive zu geben", betont Boland.
Mit einer Fakten-Übersicht untermauert der Vorstand um Sprecher Karl Boland die Notwendigkeit der vertraglichen Fortsetzung Sozialberatung. Boland: "Der Gesetzgeber hat die psychosoziale Betreuung im SGB II als eine Aufgabe benannt, die zu den Leistungen zur Eingliederung gehört, die vom kommunalen Träger als Pflichtaufgabe zu erbringen ist. Diese Verpflichtung wurde durch den Rechtsdezernenten festgestellt." Und: An den Gesamtausgaben des Arbeitslosenzentrums MG von 293 250 Euro (2017) belief sich die Zuwendung aus dem Leistungsvertrag Sozialberatung mit der Stadt auf 65 689 Euro (22 Prozent).






