Mehr als 75.000 Beratungen durch Erwerbslosenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen
Seit Januar 2011 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) Erwerbslosenberatungsstellen, in denen erwerbslose Personen eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung erhalten.
Im Jahr 2017 wurden mehr als 75.000 Beratungen durchgeführt. Die Arbeitslosengeld II-Beziehenden stellen landesweit mit 63 % den wesentlichen Teil der Ratsuchenden. Neben der persönlichen Beratung führen die Erwerbslosenberatungsstellen auch Gruppenangebote und Informationsveranstaltungen durch. Inhaltlich geht es in den Beratungen überwiegend um rechtskreisübergreifende Unterstützungsangebote oder um Informationen über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Anliegen können zumeist in den Beratungsstellen bearbeitet werden, bei Bedarf werden die Ratsuchenden über Beratungsangebote anderer Einrichtungen informiert.
Der G.I.B.-Bericht zu den Erwerbslosenberatungsstellen informiert – regional differenziert - über die Struktur der Ratsuchenden und die Entwicklung von Erst- und Folgeberatung, über Inhalte und Ergebnisse der Beratungen sowie über Gruppenangebote und Informationsveranstaltungen.





