Mönchengladbacher Appell
Mit dem "Mönchengladbacher Appell" hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bundes- und Landesregierung NRW aufgefordert, "einen sozial ausgerichteten Arbeitsmarkt für dauerhaft nicht mehr vermittelbare Arbeitslose" einzurichten. Dem Appell des Gladbacher DGB haben sich nun das Gladbacher Arbeitslosenzentrum (ALZ) und das regionale Bündnis für Menschenwürde und Arbeit angeschlossen. Beide wollen sich "aktiv einbringen", wenn es darum geht, in Gladbach, so die Forderung, rund 1000 Stellen zu schaffen. Wo die "Betroffenen" tätig werden können bzw. sollen, steht im Detail noch nicht fest. Allerdings würden die Sozialpartner mit dem Gladbacher Jobcenter darüber wachen, dass ein Entgelt nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn gezahlt wird, sagte ein DGB-Sprecher.
Da die Politik jetzt erst einmal in die Sommerpause geht, ist mit Reaktionen bzw. Beschlüssen wohl erst im Herbst zu rechnen. In dem Appell heißt es unter anderem: "Unabhängig von der Konjunkturentwicklung finden viele Leistungsberechtigte des SGB II (Hartz IV) keine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt. Zurzeit beziehen etwa 78 Prozent der Arbeitslosen in Mönchengladbach Arbeitslosengeld II über einen langen Zeitraum." Gründe hierfür seien vor allem fehlende Jobangebote, unzureichende Qualifikation und gesundheitliche Probleme der Langzeit-Erwerbslosen.
ALZ- wie Vertreter des Bündnisses betonten, dass Jobangebot müsse über den Charakter eines Beschäftigungsprogramms hinausgehen. Im MG-Appell heißt es dazu: "Das Recht auf Arbeit konkretisieren wir daher auch als Recht auf einen dauerhaften, öffentlich geförderten Arbeitsmarkt."
Siehe auch den kompletten Wortlautes "Mönchengladbacher Appells".
Mönchengladbacher Appell
Die Unterzeichner richten an den Bund und das Land NRW den Appell, einen sozial ausgerichteten Arbeitsmarkt für dauerhaft nicht vermittelbare Arbeitslose zusammen mit den örtlichen Akteuren in Mönchengladbach aufzubauen.
Unabhängig von der Konjunkturentwicklung finden viele Leistungsberechtigte des SGB II keine Beschäftigung am Ersten Arbeitsmarkt. Zurzeit beziehen ca. 78 % der Arbeitslosen in Mönchengladbach Arbeitslosengeld II über einen langen Zeitraum hin. Gründe hierfür sind: Vor allem fehlende Arbeitsplätze bei einer dauerhaft hohen Arbeitslosenquote, aber auch geringes Qualifizierungspotential, gesundheitliche und persönliche Einschränkungen.
Wir sehen uns in der lokalen gesellschaftlichen Verantwortung, diesen Menschen über einen „Sozialen Arbeits-markt“ eine sinnstiftende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu geben, somit Teilhabe zu ermöglichen und damit wertschaffende Beiträge für die Stadtgesellschaft zu leisten. Das Recht auf Arbeit konkretisieren wir daher auch als Recht auf einen dauerhaften öffentlich geförderten Arbeitsmarkt. Dabei bleibt im Blick, dass durch aktivierende und qualifizierende Effekte ein Übergang in den 1. Arbeitsmarkt erfolgen kann und gefördert werden sollte.
Ziel ist die Schaffung von mindestens 1.000 zusätzlichen, dauerhaften und sozial ausgerichteten Arbeitsplätzen in Abhängigkeit von Förderbedingungen des Bundes und des Landes NRW mit einer Laufzeit wenn nötig bis zum Eintritt in das Rentenalter.
Im lokalen Konsens können Finanzierungsbeiträge aus dem Eingliederungstitel SGB II des Jobcenters erfolgen. Hinzu könnten eingesparte kommunale Mittel für Kosten der Unterkunft und eingesparte Bundesmittel für Arbeitslosengeld II eingebracht werden. Daher ist es unerlässlich, für diesen „Passiv-Aktiv-Transfer“ die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen durch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zu schaffen. Darüber hinaus bleibt eine Aufstockung der genannten Finanzierungsbeträge jedoch notwendig.
Der Appell richtet sich an die Verantwortlichen in Bund und Land, gemeinsam mit den Unterzeichnern Wege und Mittel zu finden, das Vorhaben zu verwirklichen. Mönchengladbach ist aufgrund der dargestellten Bedingungen in besonderer Weise auf einen “Sozialen Arbeitsmarkt“ angewiesen.
Durch die verfahrensmäßige Einbindung der Sozialpartner wird sichergestellt, dass öffentlich geförderte Beschäftigung zusätzlich und im öffentlichen Interesse ist und nur denen zugänglich gemacht wird, die auf sie angewiesen sind. Daher wachen die Sozialpartner mit dem Jobcenter in Mönchengladbach darüber, dass ein Entgelt nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn gezahlt wird.





