Schulungen zum Thema "Arbeitslosengeld 2"
Mönchengladbach. Ein Leben ohne Job, in Abhängigkeit von Hartz-IV-Leistungen ist alles andere als leicht. In der „Vitusstadt“ leben besonders viele Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften, die zur Deckung ihres Lebensunterhaltes Leistungen nach den Hartz-IV-Gesetzen erhalten. Dazu kommt eine hohe Zahl geflüchteter Menschen, die mit einer Bleibeperspektive mit ihren Familien Arbeitslosengeld 2 beanspruchen.
Das gesetzliche Regelwerk um das Thema „Arbeitslosengeld II“ ist für Außenstehende indes nicht immer leicht zu durchblicken – auch dann nicht, wenn man an Mönchengladbacher Grund-, Haupt- und Gesamtschulen als Schulsozialarbeiterin tätig ist. Grund genug also für Leiter des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach, Karl Sasserath, und seinen Kollegen, den Diplompädagogen Julian Strzalla, interessierten Schulsozialarbeiterinnen eine zweistündige Einführung in das Thema „ALG II“ zu geben.
„An der Weiterbildung nahmen zwölf Kolleginnen im Projekt kommunale Schulsozialarbeit teil“, sagt Karl Sasserath, der sich von der großen Resonanz, die das Angebot im Projekt kommunale Schulsozialarbeit fand, begeistert zeigt. Die Schulsozialarbeit ist im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Abteilung Jugendpflege und Prävention der Mönchengladbacher Stadtverwaltung angesiedelt.
Die Veranstaltung, so Sasserath, basierte auf einer Präsentation, die Julian Strzalla, Diplompädagoge speziell als Einführung in das Sozialgesetzbuch II (SGB II) erstellt hatte. An Hand von anonymisierten Leistungsbescheiden konnten die Teilnehmerinnen das Erlernte vertiefen.
„Wir sind dem Flüchtlingskoordinator der Stadt, Andre Hardcastle, und Sozialpädagogin Vivian Bürschgens von der Gemeinschaftsgrundschule Eicken für ihre tatkräftige Unterstützung beim Zustandekommen dieser Weiterbildungsreihe „Einführung in das Arbeitslosengeld II“ sehr dankbar“, meint der Leiter des Arbeitslosenzentrums.
Für ihn und seinen Kollegen Strzalla steht bereits ein Folgetermin an, der schon ausgebucht ist: am 4. Mai 2018 für Hauptamtliche im Bereich der sozialen Flüchtlingsbetreuung in Trägerschaft der Stadtverwaltung und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Gleiches gilt für eine SGB II-Schulung am 17.05.2018 für Ehrenamtliche.






