Hinweis: Aufstockenden Sozialleistungen für Arbeitnehmer*innen
Der Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (Träger der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen) hat soeben seinen Rundbrief Nr. 2 aus der Reihe „Recht praktisch“ aktualisiert. Er beschäftigt sich mit aufstockenden Sozialleistungen für Arbeitnehmer*innen mit niedrigem Verdienst. Der Hinweis wurde überarbeitet und auf den neuesten Gesetzesstand (Januar 2024) gebracht. Ihr findet diesen E-Rundbrief mit Informationen, die für viele Beschäftigte und ihre betrieblichen Interessenvertretungen wichtig sind, im Anhang zu diesem Beitrag im pdf.format.