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Bußgeld ja, Gefängnis nein
Schwarzfahrer*innen sollen entkriminalisiert werden, fordert ein Gladbacher Bündnis

Bußgeld ja, Gefängnis nein – das fordert das Gladbacher Bündnis für soziale Gerechtigkeit in einem Brief an Oberbürgermeister (OB) Felix Heinrichs (SPD). Das Ziel: Schwarzfahrer*innen sollen im schlimmsten Fall nicht mehr ins Gefängnis.

Damit die vieldiskutierte Forderung abschließend behandelt werden kann, bittet das Bündnis Heinrichs, das Anliegen als Bürgerantrag im erst einmal zuständigen Stadtratsgremium für Anregungen und Beschwerden einzubringen.

Wörtlich heißt es in dem Antrag an den OB: „Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach möge beschließen: Der Stadtrat fordert die Vertreter*innen der Stadt Mönchengladbach im Aufsichtsrat der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach auf, sich gegenüber der Geschäftsführung dafür einzusetzen, dass die NEW auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweises verzichtet. Davon unbenommen ist die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsentgelt zivilrechtlich einzutreiben.“

Zur Begründung heißt es weiter: Wer in der Stadt ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird, soll weiterhin zwar Strafe zahlen oder gemeinnützige Arbeit leisten, aber nicht mehr ins Gefängnis. Bei wiederholtem „Schwarzfahren“ soll es auch keine Strafanzeige geben, so die Antragsteller.

In Bremen, Bremerhaven, Bonn, Dresden, Düsseldorf, Halle, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mainz, Münster, Potsdam oder Wiesbaden gilt Fahren ohne Ticket inzwischen als Ordnungswidrigkeit. So stimmte im September 2025 die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main einem Antrag zu, der „Schwarzfahren“ entkriminalisieren soll. Das bedeute nicht, dass das Fahren ohne gültigen Fahrschein erlaubt werde. Es wird in Zukunft aber als Ordnungswidrigkeit behandelt, etwa wie Falschparken. Wer ertappt wird, muss weiterhin das „erhöhte Beförderungsentgelt“  (60 Euro) bezahlen. Wiederholungstäter*innen müssten allerdings nicht mehr mit einer Gefängnisstrafe rechnen, wenn sie die Strafe nicht bezahlen wollen oder können.

Bündnis-Sprecher Wolfgang Fels: „Der Antrag wird von breiten Teilen der Gesellschaft getragen, wonach es unverhältnismäßig ist, dass Menschen für das Fahren ohne gültigen Fahrschein ins Gefängnis gehen. Fahren ohne Fahrschein ist häufig ein Armutsdelikt. Niemand sollte wegen fehlender Fahrscheine ins Gefängnis kommen.“

Fels betont: „Wir bitten die Stadt der NEW mobil und aktiv zügig die Weisung zu erteilen, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein zu verzichten.“

Für S-Bahnen und Regionalbahnen, die überregional betrieben werden, gelte die neue Regelung nicht. Die Antragsteller begrüßen es, wenn die Stadt bei den umliegenden Gemeinden sowie beim VRR dafür wirbt, keine Strafanträge mehr zu stellen. Es gelte Armut zu bekämpfen, nicht die Armen.

Das Bündnis erinnert daran, dass es auch auf Bundesebene immer wieder Vorstöße für eine Abschwächung des „Schwarzfahr“-Paragraphen zur Ordnungswidrigkeit gibt; bislang ohne Erfolg. Das Bündnis argumentiert in seinem Antrag „nicht nur mit Gerechtigkeit, sondern auch mit der Überlastung der Justiz. So ist in vielen Bundesländern nicht zu verkennen, dass die Verfolgung des „Schwarzfahrens“ als Straftat erhebliche und eben auch unverhältnismäßige Ressourcen bei Polizei und Justizbehörden bindet.“ Hinzu kämen hohe Kosten für den Knast-Aufenthalt. Die Umstellung des Verfahrens von einem Straf- zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren setze Ressourcen bei Polizei und Gerichten frei. Sie könnten für andere wichtigere Aufgaben genutzt werden.

Die NEW berichtete zuletzt von jährlich rund 42 Millionen Bus-Fahrgästen, etwa 10 000/Jahr seien beim Schwarzfahren erwischt worden, die Dunkelziffer dürfte nicht unerheblich sein.

Zum Bündnis gehören: Arbeitslosenzentrum, Katholische Betriebsseelsorge, Bündnis für Menschenwürde und Arbeit, Bund zur Förderung Sehbehinderter, DGB, Diakonisches Werk, GEW, IG Metall, Der Paritätische, SKM (Katholischer Verein für soziale Dienste), Lebenshilfe, Volksverein.

Hier geht es zum Antrag>