Informationen zum Kinderzuschlag
Berufstätige Menschen mit Kindern, die mit ihrer Arbeit nur ein geringen Arbeitslohn erzielen, haben häufig einen Anspruch auf Kindergeldzuschlag (Kiz). Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) hat ihren E-Rundbrief Nr.4 aus der Reihe „Recht praktisch“ zum Thema Kinderzuschlag überarbeitet und auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht.
Die überarbeite Ausgabe von „Recht praktisch“ finden Sie im pdf.format im Anhang zu dieser Information.
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) hofft, mit ihren Informationen dazu beizutragen, dass Menschen mit wenig Einkommen den Kinderzuschlag beantragen können. Das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach ist Mitglied der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS).
Im Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach finden Sie Unterstützung und Hilfe bei der Antragstellung auf Kindergeldzuschlag.
Angesichts der Koalitionsvereinbarungen von CDU und SPD, die indirekt auch den Kinderzuschlag betreffen, ist das sicher nur eine Momentaufnahme. Schon zu Anfang des kommenden Jahres könnte möglicherweise eine erneute Überarbeitung notwendig sein. Bis dahin hoffen wir darauf, dass der E-Rundbrief Nr. 4 zum Kinderzuschlag seinen Leser*innen viele Informationen und Anregungen zum Thema Kinderzuschlag vermittelt.
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