Postbank stellt Scheckeinlösung ein
Das Jobcenter Mönchengladbach hat das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach freundlicher Weise von folgender gravierenden Veränderung in Kenntnis gesetzt:
Bisher war es so, dass die Jobcenter Hilfeempfängern ohne Bankverbindung einen Scheck übersandt haben, den sie dann bei der Postbank eingelöst haben. Die Postbank, seit ihrer Privatisierung ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank stellt zum 31.12.2025 dieses Verfahren ein. Nach jetzigem Stand werden die Jobcenter für den Monat Oktober 2025 letztmalig die Leistungen Ende September 2025 über einen Scheck auszahlen. Dass bedeutet, dass Hilfeempfänger:Innen ohne Konto schnellstens ein eigenes Basiskonto zu eröffnen. Auf dieses sogenannte Basiskonto (auch als Pfändungsschutzkonto führbar) hat grundsätzlich jeder Anspruch. Soweit die Theorie…
Häufig machen Hilfeempfänger:Innen die Erfahrung, dass Geldinstitute die Einrichtung eines Basiskontos ablehnen würden. Es besteht die Möglichkeit, sich hiergegen zu wehren:
https://www.bafin.de/.../basiskonto_node.html...
Auch kommt es vor, dass Hilfeempfänger:Innen sich trotz eingehender Beratung schlichtweg nicht trauen Kreditinstitute deswegen anzusprechen. Besonders schwierig bis unmöglich wird es bei Obdachlosen im Bezug von Bürgergeld. Für diese Fälle werden die Jobcenter auch nach wie vor sogenannte Barcodes ausgeben, die in Geschäften gegen Bargeld eingelöst werden können.
Unsere Bitte wäre das Thema „Notwendigkeit eines Kontos“ in Beratungen einzubinden. Gut wäre es auch Personen ohne Konto anzubieten, sie bei der Vorsprache bei Geldinstituten zu begleiten. Damit würde die Betroffenen sehr unterstützt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.