Der Bildungsscheck 2.0 ist wieder verfügbar

Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass der Bildungsscheck in neuer Auflage als Bildungsscheck 2.0 erfolgreich gestartet ist.
Seit dem 02.02.2026 besteht die Möglichkeit einen Bildungsscheck 2.0 online zu beantragen.
Gerne möchte ich Sie über die wesentlichen Änderungen in Kenntnis setzen:
- Es besteht nur noch der individuelle Zugang, um einen Bildungsscheck 2.0 beantragen zu können. Somit können nur Einzelpersonen einen BS 2.0 beantragen und es gibt kein betriebliches Förderprogramm mehr. Auch die Rechnung des Weiterbildungsanbieters muss auf die Einzelperson ausgestellt sein. Die Antragstellenden treten zunächst in Vorkasse und erhalten die Förderung im Nachgang.
- Die Beantragung des BS 2.0 erfolgt über das ESF-Online-Portal, welches Sie unter folgendem Link finden: https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
- Eine Antragstellung kann nur online erfolgen und nicht über den postalischen Weg.
- Die Beratungsstruktur mit Beratungsstellen gibt es nicht mehr. Der BS 2.0 wir ohne Beratung ausgegeben. Optional gibt es ein Servicetelefon der G.I.B. und eine E-Mailadresse. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die Unterstützung bei der Antragstellung, insbesondere im „Handling“ des Antragsportals benötigen oder bei denen es sich um einen besonders komplexen Fall im Hinblick auf die Förderfähigkeit handelt.
- Servicetelefon: 02041 767 555
- E-Mail: bildungsscheck(at)gib.nrw.de
- Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr
Kriterien der Förderung:
- Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
- Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
- Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
- Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.
- Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:
- Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
- Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Die Rolle der Weiterbildungsanbieter: Weiterbildungsanbieter haben keinerlei Aufgaben. Sie müssen lediglich eine Teilnahmebescheinigung ausfüllen und unterzeichnen. Diese Teilnahmebescheinigung steht als blanko-Datei im Antragsportal zur Verfügung und wird durch die antragstellende Person selbst zur Weiterbildung mitgebracht. Anbei finden Sie die blanko-Version der Teilnahmebescheinigung, damit Sie sich diese ansehen können.
Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter:
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
https://gib.nrw.de/thema/arbeitsgestaltung-und-fachkraeftesicherung/bildungsscheck-2-0
https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Sollten Sie Fragen zur Förderung Bildungsscheck 2.0 oder zur Antragsstellung haben, stehe ich oder der Beratungsservice des Bildungschecks 2.0 Ihnen gerne zur Verfügung:
- Tel: 02041 767 555
- Mail: bildungsscheck(at)gib.nrw.de







