Handreichung des Bündnisses „AufRecht bestehen“ zur „Neuen Grundsicherung“ mit Informationen und Tipps für Erwerbslose und Unterstützer*innen!
Die Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz, das größtenteils zum 01.07.2026 in Kraft getreten ist, bedeuten erhebliche Verschärfungen für Leistungsberechtigte. Das Gesetz wurde, befeuert durch nicht wenige Politiker*innen, durch eine mediale Kampagne vorbereitet, in der Leistungsbezug als vermeintlich individuelles Fehlverhalten von erwerbslosen Menschen gedeutet wurde. Die Gesetzesreform der Bundesregierung baut auf diese Kampagne auf, so dass der Druck auf Erwerbslose und Menschen mit Niedrigeinkommen, die das mit Leistungen der „Neuen Grundsicherung“ aufstocken, weiter erhöht wird. Der Zugang zu Leistungen wird beschränkt, Sanktionen und Kontrollinstrumente werden verschärft. Das Gesetz wurde allerdings von den Koalitionspartnern mit unterschiedlichen Zielsetzungen geschrieben, und das merkt man auch. Viele gesetzliche Formulierungen sind unklar. Wie sie auszulegen und im echten Leben anzuwenden sind, ist schwer vorhersehbar. In vielen Streitfällen werden wir nur durch eine sozialgerichtliche Überprüfung Rechtssicherheit gewinnen können.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat deshalb eine Handreichung für Betroffene erarbeitet, die auch Muster-Widersprüche umfasst. Mit dieser Arbeitshilfe wollen wir Betroffene und Interessierte sowohl über die Veränderungen im Bezug von SGB II-Leistungen als über ihre Rechte informieren und den Betroffenen Mut machen, für ihre Rechte einzustehen und diese wahrzunehmen. Wir rufen auch zum politischen Protest gegen die Verschärfungen auf, z. B. bei den DGB-Kundgebungen gegen Sozialabbau am 26.9 in vielen Städten (s. https://www.dgb.de/mitmachen/kampagnen/aktionstag-sozialstaat/). Die Handreichung samt der Muster-Widersprüche haben wir auch auf unserer Homepage unter www.erwerbslos.de zum Download für alle Interessierten veröffentlicht. Wir freuen uns, wenn ihr die Handreichung verbreitet.
Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosen- und Sozialhilfegruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld, die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.







