Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung
Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Kitas und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zurzeit nur eingeschränkt geöffnet oder haben auf Distanzlernen umgestellt. Wer seine Kinder deshalb zu Hause betreuen muss, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Mehr unter: BMFSFJ - Kinderbetreuung bei Schul- und Kitaschließunge
Weitere Informationen auch auf der Homepage des DGB