Rentner
Altersrentner, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bei Hilfebedürftigkeit können diese aber einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) stellen
Bei vorgezogenen Altersrenten gilt wie bereits im vergangenen Jahr auch in 2021 eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze. Mehr dazu unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/210112_hinzuverdienstgrenze_erhoeht.html





