Mieter
Corona-bedingte Mietschulden für die Monate April 2020 - Juni 2020 müssen bis spätestens 30.06.2022 beglichen werden. Ab dem 01.07.2020 müssen die Mietzahlungen wieder aufgenommen werden, andernfalls drohen zivilrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.