Über uns

Tipps

Ihr Engagement macht unsere Arbeit möglich - und die wiederum macht viele unserer bedürftigen Menschen glücklich. Hier können Sie spenden: Stadtsparkasse MG, IBAN DE06 3105 0000 0000 0484 05

Aktuelle Stellenangebote

Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote mehr>

Unsere Info-Flyer
als Download

Angebote, Tipps, Kontaktadressen und Öffnungszeiten auf einen Blick bietet der Info-Flyer, den es bei uns als gedrucktes Exemplar und hier als Download gibt.

Info Flyer ALZ MG

Hilfe bei der Jobsuche

Hier finden Sie hilfreiche Links zu Firmen / Arbeitgebern. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Aktivitäten. mehr>

Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Ausbeuterische Beschäftigung

Die Beratungsstelle Arbeit hilft bei ausbeuterischer Beschäftigung.

·        Sie bekommen nicht den gesetzlichen Mindestlohn.

·        Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn im Krankheitsfall nicht.

·        Sie bekommen keinen bezahlten Urlaub.

·        Sie sind Leiharbeiterin/Leiharbeiter oder haben immer wieder befristete Verträge.

·        Sie kommen aus dem Ausland und kennen Ihre Rechte in Deutschland nicht.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass mit Ihrem Arbeitsverhältnis etwas nicht stimmt, dann wenden Sie sich an uns.

Wir beraten kostenfrei und vertraulich unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Orientierung.

Hier gehts zur Beratungsstelle Arbeit

Karl Sasserath

Diplom Sozialarbeiter
Telefon: 02161/20195
E-Mail: karl.sasserath(at)arbeitslosenzentrum-mg.de 

Leiter der Einrichtung und Beratungsstelle Arbeit
Allg. Informationen

Mariya Kaplunovska

Telefon: 02161/912647
E-Mail: mariya.kaplunovska(at)arbeitslosenzentrum-mg.de

Beratungsstelle Arbeit

Servicestelle faire Zeitarbeit

Das Beratungsprojekt für Zeitarbeitskräfte (www.zeitarbeit.nrw.de) endet am 31.12.2024  und wird nicht weitergeführt. 

Die Servicestelle faire Zeitarbeit berät Zeitarbeitnehmer:in arbeitnehmerorientiert und absolut vertraulich. Gleichzeitig kann sie auf ein zuverlässiges Netzwerk aus Unterstützer:innen zurückgreifen, um auch komplizierte Fälle zu lösen.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit gibt antworten auf viele Fragen:

•             Arbeitszeitkonto

•             Mehrarbeits- & Branchenzuschläge

•             Arbeitsschutz & Kündigung

•             Krankheit & Urlaub

•             Und viele mehr…“

Zur Beratung Servicestelle Faire Zeitarbeit (nrw.de)

Infoflyer auf 11 Sprachen, unter anderem Arabisch und Englisch: https://www.zeitarbeit.nrw.de/tipps-fuer-beschaeftigte/

Wegweiser Zeitarbeit

 

Arbeitsgerichtlche Verfahren

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden gemäß den §§ 2, 2a und 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes im Wesentlichen bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien (Tarifvertragssachen) oder zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis (auch über dessen Bestehen) sowie aus unmittelbar damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen (Arbeitsverhältnissachen). Außerdem entscheiden die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit über Betriebsverfassungssachen und Mitbestimmungssachen.

Im Arbeitsleben gibt es zahlreiche Anlässe, die zu einem Streit führen können:

  • Da sind vor allem die vielen Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis fristlos oder fristgemäß gekündigt wird und die Arbeitnehmerseite die Kündigung für rechtswidrig hält. 
  • Da wird eine Lohnabrechnung nicht akzeptiert, weil vermutet wird, sie sei nicht korrekt, oder die Lohnzahlung an sich erfolgt nicht.
  • Da wird bei Ausübung der Arbeit dem Betrieb ein Schaden zugefügt, dessen Erstattung verlangt wird.
  • Oder es besteht Streit darüber, ob ein Betriebsrat wirksam gewählt worden ist.
  • Oder der bestehende Betriebsrat macht bei betrieblichen Maßnahmen der Arbeitgeberseite Mitbestimmungsrechte geltend.

Hier gibt es Informationen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren. 

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist deine Gewerkschaft "rund um's Essen und Trinken". In der NGG haben sich fast 200.000 Menschen zusammengeschlossen. Sie wissen: Vieles lässt sich nur gemeinsam schaffen. Bist du dabei?

Unter „Vorteile für Mitglieder“ https://www.ngg.net/mitglieder/vorteile-fuer-mitglieder/ gibt es hilfreiche Informationen.

Initiative Faire Landarbeit

Ziel der Initiative Faire Landarbeit ist es, die Arbeitsbedingungen von zumeist osteuropäischen Saisonarbeiter*innen in der deutschen Landwirtschaft zu verbessern.

Die Initiative Faire Landarbeit ist ein Verbund, der aus verschiedenen Beratungsstellen besteht, u.a. Faire Mobilität, Faire Integration, Arbeit und Leben, kirchliche Beratungsstellen u.a.

In Nordrhein-Westfalen gehört die Bekämpfung ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse zu den Aufgaben der Beratungsstellen Arbeit. Dieser Auftrag umfasst auch die Beratung und Unterstützung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft. Darüber hinaus kooperiert die Beratungsstelle Arbeit auch im Rahmen der Initiative Faire Landarbeit im Trägerverbund. 

Ihre Rechte bei der Arbeit in der Landwirtschaft in Deutschland 

Aktuelle Informationen für Beschäftigte, die aus dem Ausland kommen, um in Deutschland in der Landwirtschaft zu arbeiten und Flyer in verschiedenen Sprachen sind hierzu finden: https://www.faire-mobilitaet.de/landwirtschaft/++co++98b67a62-005b-11e5-b7b0-52540023ef1a

Koordination der Initiative Faire Landwirtschaft in NRW

In Nordrhein-Westfalen werden die Aktionen zur Fairen Landwirtschaft von Arbeit und Leben DGB/VHS NRW e.V. durchgeführt www.arbeitundleben.nrw

Ansprechpartner: Pagonis Pagonakis pagonakis(at)arbeitundleben.nrw 

Das Projekt ist Teil des bundesweiten Arbeit und Leben-Beratungsnetzwerkes Gute Arbeit: www.gute-arbeit.arbeitundleben.de

Der DGB hat das Flugblatt "Für faire Arbeitsbedingungen auf Feldern in Deutschland!" herausgeben.

Hilfe und Unterstützung für Migrant*innen aus Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten)“

In Fällen, bei denen es sich um Migrant*innen und Geflüchtete aus Drittstaaten (außerhalb der EU) handelt wie z.B. bei ukrainischen Beschäftigten in der Landarbeit, ist die Faire Integration zuständig. 

In NRW gibt es eine Beratungsstelle in Bochum: Forum Gemeinsam für Integration - GEMI e.V.

E-Mail: beratung@forum-gemi.de

Beratungstelefonnummer für Russisch: 0176 57 79 34 59

Beratungstelefonnummer für Ukrainisch, Englisch und Russisch: 0176 87 96 3446

Beratungstelefonnummer für Türkisch, Kurdisch und Arabisch: 0176 420 450 69

Alle Faire Integration Beratungsstellen finden sich hier: 

https://www.faire-integration.de/de/topic/11.beratungsstellen.html

Jahresbericht 2023

Jedes Jahr erstellt die Initiative Faire Landarbeit einen Bericht, in dem sie über ihre Arbeit und die Situation der Beschäftigten in der deutschen Landwirtschaft berichtet

Hier geht es zum Jahresbericht 2023

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW stellt die Arbeit der Beratungsstelle Mönchengladbach vor.
Beratungsstelle Mönchengladbach (BSA) - Arbeitsausbeutung bekämpfen

Seit 2021 ist die Beratung von Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind, ein Schwerpunkt der mit Landes- und ESF-Mitteln geförderten „Beratungsstellen Arbeit“ in Nordrhein-Westfalen. Die Beratungsstelle Arbeit in Mönchengladbach hat sich im Kampf gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse auf die Logistik konzentriert, der heute dominierenden Branche in der Stadt. 

Hier geht es zur Seite des Ministeriums: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027/bsa-moenchengladbach-praxisbericht

Bundesregierung verabschiedet einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit

Am 12. Februar 2025 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit verabschiedet. Der unter Federführung des BMAS entstandene Katalog umfasst aktuell 83 Maßnahmen in vier Handlungsfeldern zur „Förderung und Ausweitung gezielter niedrigschwelliger Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitskräfte, die grenzüberschreitende Vernetzung und internationale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren am Arbeitsmarkt sowie die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden, Sozialpartnern und Unternehmen für bestehende Missstände“ (Zitat: Pressemitteilung BMAS) 

Hier geht es zur Pressemitteilung: Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit im Bundeskabinett beschlossen - BMAS

Hier geht es zum Aktionsplan