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Ab 15.09.2015: Terminvereinbarung beim Jobcenter erforderlich
Unangemeldete Vorsprachen nur noch im Ausnahmefall möglich
Ab dem 15.09.2015 ist für eine persönliche Vorsprache im Leistungsbereich der Jobcenter in Mönchengladbach eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Unangemeldete persönliche Vorsprachen sind dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Termine können telefonisch unter 02161 9488-0 (Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:45 - 16:00Uhr, Mittwoch und Freitag von 7:45 - 16:00 Uhr) oder persönlich an den Empfängen der Jobcenter vereinbart werden.
Lesen Sie dazu die Information des Jobcenters Mönchengladbach:





