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Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig
ALZ begrüßt den aktuellen Beschluss des SG Gotha und fordert die Abschaffung der Sanktionen
Als möglicherweise bahnbrechend begrüßt das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach als Mitgliedsorganisation des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes den Beschluss des Sozialgerichts Gotha, das die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz IV-Gesetz für verfassungswidrig hält und daher in dieser Frage das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen hat.
Das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach unterstützt die Forderung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die Sanktionen abzuschaffen und endlich eine arbeitsmarktpolitische Offensive zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu verabschieden.
Die vollständige Pressemeldung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes können Sie hier lesen: http://www.der-paritaetische.de/startseite/artikel/news/hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig-paritaetischer-begruesst-aktuellen-beschluss-des-sozialgerich/.
Quelle: Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, 28.05.2015
Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. stuft Hartz IV-Sanktionen als "verfassungsrechtlich bedenklich" ein. Die vollständige Pressemeldung hierzu können Sie hier lesen: https://www.deutscher-verein.de/de/aktuelles-2015-hartz-iv-sanktionen-sind-verfassungsrechtlich-bedenklich-1827,485,1000.html.





