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Pressespiegel > Artikel

22. März 2016

Abgänge aus Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen
Nur eine Minderheit der Hartz IV-Empfänger findet eine reguläre Beschäftigung

Das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hat Abgänge aus der Arbeitslosigkeit aus den Rechtsgebieten SGB II und SGB III in den Ersten Arbeitsmarkt, in Ausbildung du Maßnahmen der Arbeitsförderung und in Nicht-Erwerbstätigkeit für die Jahre 2007-2015 analysiert.

Dem Institut zufolge schaffen Arbeitslose aus dem Bereich des SGB III (Arbeitslosengeld I) zu einem relativ hohen Teil nach der Arbeitslosigkeit den Wechsel in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt. Der Anteil ist seit 2007 von 38.2% auf ca. 44% im Jahr 2015 angestiegen.

Arbeitslose aus dem Rechtskreis SGB II (Arbeitslosengeld II) haben dagegen deutlich schlechtere Chancen zur Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt. In den analysierten Jahren 2007 - 2015 liegt der Anteil hier jeweils unterhalb von 20%.

Alle Ergebnisse der Analyse können Sie hier einsehen.