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Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Pressespiegel > Artikel

12. Juli 2016

Arbeitshinweise der Stadt Mönchengladbach für das Jobcenter Mönchengladbach

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) arbeitet mit unbestimmten Rechtbegriffen. Zur Vereinheitlichung der Gewährungspraxis hat die Stadt Mönchengladbach für die Bereiche, in denen der Gesetzgeber die Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Ziffer 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Trägerschaft bzw. der Städte und Kreise gestellt hat, Arbeitshinweise erlassen. Sie bilden die Grundlage für die Entscheidung und den Umgang mit Angelegenheit, die im Rahmen des SGB II in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Danach entfallen auf die Stadt die folgenden Bereiche im SGB II: 

•kommunalen Eingliederungsleistungen ( § 16 a SGB II ),

•die Bedarfe für Unterkunft und Heizung ( § 22 SGB II ),

•die Bedarfe für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte ( § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II ),

•die Bedarfe für die Erstausstattung mit Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt ( § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II ),

•der Zuschuss zu den angemessenen Aufwendungen der Unterkunft und Heizung bei Auszubildenden ( § 27 Absatz 3 SGB II )

•sowie die Bedarfe für Leistungen der Bildung und Teilhabe ( § 28 SGB II ).

In diesem Zusammenhang hat die Stadt Mönchengladbach für die Ausführung der Aufgaben ein uneingeschränktes Weisungsrecht. Bei den Arbeitshinweisen im Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II handelt es sich um Entscheidungshilfen für die Mitarbeiter/innen des Jobcenters Mönchengladbach, die dazu beitragen sollen, in gleichgelagerten Fällen nach gleichen Maßstäben zu entscheiden.

Damit soll angesichts einer dezentralen Organisation die Einheitlichkeit der Aufgabenerledigung gewährleistet werden. Ausdrücklich wird hierbei darauf hingewiesen, dass  die Entscheidung über Art, Form und Maß der Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles auszurichten sind, um damit auch andere als in Arbeitshinweisen beschriebene Regelungen zu treffen.

Sämtliche Arbeitshinweise, die das JC betreffen finden Sie hier: https://www.moenchengladbach.de/rathaus/buergerinfo-a-z/recht-soziales-jugend-gesundheit-verbraucherschutz-dezernat-v/fachbereich-soziales-und-wohnen-50/innenpruefung-schnittstellenaufgaben-zum-jobcenter-kommunale-arbeitshinweise-zum-sgb-ii/arbeitshinweise/