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Energiearmut - Interviewpartner*innen gesucht
Sehr geehrte Besucherin,sehr geehrter Besucher,
das Arbeitslosenzentrum genießt bei Journalist*innen, die sich mit dem Thema Arbeitslosigkeit und Armut beschäftigen, eine hohe Wertschätzung. Deshalb werden wir immer wieder aus dem Bereich der Medien und Presse kontaktiert, wenn es um Themen aus diesem Bereich geht.
Aktuell hat uns eine Journalistin, die für den Deutschlandfunk arbeitet, zum Thema Energiearmut kontaktiert. Aktuell beinhaltet der Regelsatz von 404,- EURO monatlich einen Stromanteil für Haushaltsenergie in Höhe von 31,40 EURO monatlich. Bei einem Kleinkind bis 5 Jahre beträgt der Anteil 5,96 EURO. Die Energiekosten insbesondere für Strom sind.
In den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Monatliche Abschläge für einen 2 –Personenhaushalt von 150,- Euro sind längst keine Seltenheit mehr. Der für die Anpassung der Regelsätze zuständige Bundesregierung hat es bisher unterlassen, die Regelsätze entsprechend zu erhöhen oder bedarfsgerecht anzupassen. Deshalb sind viele ALG II oder SGB XII Empfänger*innen gezwungen, aus ihren Regelleistungen Anteile abzweigen, um ihre Stromkosten bezahlen zu können. Dadurch müssen sie zum Beispiel auf die Anschaffung von Haushaltsgeräten, die ebenfalls aus den Regelsätzen zu bezahlen sind, zu verzichten. Auch Aufrechnungen, die das Jobcenter bei Rückforderungen in einer Gesamthöhe von bis zu 30 % von der monatlichen Regelleistung in Abzug bringt, verringern nochmals das monatlich verfügbare Einkommen. Oder Darlehen, die mit zu 10 Prozent aufgerechnet werden dürfen. All das bedeutet für viele Bedarfsgemeinschaften zusätzlich stark verminderte monatliche Regelleistung.
Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Recherchearbeit zum Thema Energiearmut. Dafür suchen wir Interviewpartner*innen, die über ihre Erfahrungen berichten, wie es ist, auf Grund eines geringen Einkommens, die Strompauschale oder die Stromrechnung nicht bezahlen zu können? Wie es ist, auf Grund von fehlenden Einkommen fortlaufend kostenpflichtige Mahnungen vom Energieversorger zu erhalten? Wie es ist, wenn der Stromversorger seine Stromlieferung ganz eingestellt hat und in einer Wohnung ohne Stromlieferung leben zu müssen?
Wenn Sie dazu über Wissen und Erfahrungen verfügen, gehören Sie zu dem Personenkreis, den wir als Interviewpartner*innen suchen. Wenn Sie aus eigener Erfahrung „Energiearmut“ kennen und bereit sind, hierüber zu sprechen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns kontaktieren würden.
Sie können uns erreichen unter:
Tel:. 02161 20195
Karl.sasserath@arbeitslosenzentrum-mg.de
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen.





