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Position gegen Altersarmut

„Bündnis für Menschenwürde und Arbeit“ (BMA)
Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium warnt Gering-Verdiener davor, sich auf die gesetzliche Rente zu verlassen und rät, für das Alter privat vorzusorgen. Welch ein Hohn! Wer von den Menschen mit Mindestlohn, befristeten Jobs, Hartz-IV-Beziehern soll "für später" finanziell etwas von dem beiseite legen, was er derzeit fast komplett zum (Über-)Leben braucht? Auch wenn Arbeitsministerin Andrea Nahles nahezu pausenlos tönt, das Rentenniveau werde nicht weiter abgesenkt, so ist doch zu befürchten, dass, wer arm ist, im Alter noch ärmer wird. Das regionale „Bündnis für Menschenwürde und Arbeit“ hat sich in der jüngsten Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Alterssicherung und Altersarmut beschäftigt. Ergebnis nach vielen Gesprächen und einer ganztägigen Tagung mit Fachleuten und Betroffenen ist das nachfolgende Positionspapier.
Hier zeigt das Bündnis klar auf, was zu tun ist, damit viel mehr Menschen im Alter würdig leben können. Das schließt die in Nachbarländern selbstverständliche Mindestrente ebenso ein wie die Forderung, dass alle - auch Beamte und Freiberufler - in die Rentenkasse einzahlen müssen.
Nur so wird eine solidarische Rentenabsicherung möglich, betont das Bündnis.
Position des „Bündnis für Menschenwürde und Arbeit“ (BMA) gegen Altersarmut
Vorrang für die solidarische gesetzliche Rentenversicherung - Gesetzliche umlagefinanzierte Rentenversicherung (GRV) stärken
Die GRV muss wieder zum wichtigsten Standbein in der Altersvorsorge ausgebaut werden. Die Vorstellungen, die Kürzungen der Leistungen der GRV durch private Vorsorge auszugleichen, sind unrealistisch. Die umlagefinanzierte GRV hat ihre Stärken bewiesen - z.B. im Prozess der deutschen Einheit; die Finanzkrisen haben ihr keinen substantiellen Schaden zufügen können. Nicht zuletzt sind die Verwaltungskosten so gering, dass jeder Euro-Beitrag gut angelegt ist. Die GRV ist nicht abhängig von Renditeerwartungen und Börsenentwicklungen und mit der Beitragsfinanzierung legt sie die Basis für eine funktionierende Selbstverwaltung. Lebensrisiken wie z.B. Erwerbsminderung oder - unfähigkeit, Waisen- und Witwenrente werden durch sie solidarisch abgesicher.
Solidarbasis verbreitern
Als erstes muss die paritätische Finanzierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesichert werden. Durch die Rentenreformen der letzten Jahre sind die Arbeitgeber erheblich entlastet worden, um zur Absicherung der ArbeitnehmerInnen beizutragen.
Die GRV ist zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Alle Einkommensarten müssen zur Finanzierung der GRV herangezogen werden. Es ist nicht einzusehen, warum Freiberufler, Beamte, Selbständige etc. nicht als Versicherte ihren Beitrag zur solidarischen Altersvorsorge leisten. Es muss hinzukommen, dass der Bundeszuschuss aus Steuermitteln in seiner Höhe die tatsächlichen Kosten der Leistungen abdeckt, wie z.B. Mütterrente oder Erziehungszeiten, die nicht den BeitragszahlerInnen anzulasten sind.
Lebensstandardsicherung
Der Paradigmenwechsel von der Lebensstandardsicherung zur Beitragsstabilität hat Entscheidungen begründet, die zu einer Absenkung des Rentenniveaus geführt haben und noch weiter führen. Sie treffen in ganz besonderer Weise die Menschen, die aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, durch eigene private Vorsorge ihren ohnehin schon geringen Lebensstandard auch im Alter abzusichern.
In die GRV muss eine Mindest- oder Sockelrente eingeführt werden, die das soziokulturelle Existenzminimum absichert und jede – auch noch so geringe Erwerbstätigkeit – muss auf diesem Sockel eine Erhöhung der Anwartschaften zur Folge haben. Altersarmut ist und bleibt ein Skandal in einer reichen Gesellschaft. Eine Rückkehr zum früheren Rentenniveau von 54% ist die gebotene Forderung mit Blick auf die Lebensstandardsicherung.
Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass nach wie vor die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und damit auch in der Rente noch mehr als unbefriedigend ist.
Gute Arbeit – guter Lohn
Eine Ursache für niedrige Renten trotz oft langjähriger Beitragszahlung in die GRV sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse, die in der Regel im Niedriglohnsektor angesiedelt sind. Die Einführung des Mindestlohns hat die Beschäftigten in diesem Sektor zwar gestärkt, aber die Höhe dient nicht zur Verhinderung von Altersarmut. Hier müssen weitere gesetzliche Regelungen folgen, die zum Ziel haben, prekäre Beschäftigung überhaupt unmöglich zu machen.






