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Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
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Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Pressespiegel > Artikel

12. März 2020

Noch in diesem Jahr werden die Regelsätze bei Hartz IV und in der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung neu ermittelt. Der Gesetzgeber ist gefordert: Er muss ermitteln, was jemand für eine menschenwürdige Existenz in diesem Land benötigt. Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften, dem auch die KOS angehört, fordert, dass die Gelegenheit der Neu-Ermittlung genutzt wird, um soziale Ungleichheit abzubauen. Dazu ist eine sachgerechte Ermittlung des Regelbedarfs unumgänglich, die im Ergebnis zu deutlich höheren Leistungen der Grundsicherung führen muss.

Die KOS wie auch die anderen am Bündnis beteiligten Gruppen halten die bestehenden Leistungen in den Grundsicherungssystemen für viel zu niedrig. Aktuell muss eine alleinlebende Person, die z. B. von Hartz IV leben muss, mit einer monatlichen Leistung von 432 Euro plus der Miete auskommen. Das ist schlicht zum Leben zu wenig. Ein Leben in Würde wird den Leistungsberechtigten verweigert, ebenso die soziale Teilhabe in der Gesellschaft. Das Bündnis wendet sich nun brieflich an den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie an die Mitglieder des Sozialausschusses des Deutschen Bundestages. Die Unterzeichnenden des Briefes fordern von den politisch Verantwortlichen, dass das äußerst kritikwürdige Verfahren, mit dem in den Jahren 2011 und 2016 die Regelsätze bestimmt worden sind, sich nicht wiederholen darf.

Stattdessen fordern wir bei der Bemessung der Regelsätze eine Orientierung an den Konsumausgaben der mittleren Einkommen. Die Höhe der Grundsicherungsleistungen darf nicht nur die bestehende Armut widerspiegeln. Die Regelsätze müssen zudem entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung jährlich fortgeschrieben werden. Langlebige Konsumgüter, z. B. eine Waschmaschine, die nur in großen Abständen notwendig ist und daher im bestehenden statistischen Verfahren gar nicht richtig abgebildet werden kann, sollten am besten über einmalige Leistungen abgegolten werden.

Den ganzen Brief findet ihr im Anhang…