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Leistungsbewilligung zur Anschaffung digitaler Endgeräte im SGB II und SGB XII
Liebe Besucherinnen und Besucher,
die Jobcenter sind durch die Bundesagentur für Arbeit angewiesen worden, unter bestimmten Voraussetzungen Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Zuschuss zur Anschaffung digitaler Endgeräte zur Teilnahme am Schulunterricht zu bewilligen.
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, kann niedrigschwellig und schnell ausgezahlt werden. Die Leistungen werden als Zuschuss erbracht.
Die Leistungen werden nur so lange ausgezahlt werden können, wie Distanzunterricht läuft, sobald der Präsenzunterricht wieder stattfindet ist ein Zuschuss von Seiten des Jobcenters nicht mehr möglich.
Die Träger der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter nach dem SGB XII sind durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angewiesen worden, zur Anschaffung digitaler Endgeräte ein Darlehen zu bewilligen. Auf die Rückforderung des Darlehens durch die SGB XII-Träger soll verzichtet werden.
Wichtig:
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder der Stadt Mönchengladbach bekommen, sprechen Sie mit der Schule. Rufen Sie in der Schule an. Sagen Sie, dass Sie Leistungen bekommen und ihr Kind einen Computer zum Lernen braucht. Die Schule hilft Ihnen beim Antrag!
Zur Antragstellung können Sie auch die unten stehenden Formulare verwenden. Ebenso finden Sie dort die Weisung der Agentur für Arbeit an die Jobcenter, die Weisung des BMAS an die SGB XII-Leistungsträger sowie Empfehlungen der Medienberatung Mönchengladbach für digitale Endgeräte. Bei Fragen wenden Sie sich an die Beratungsstellen im Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach!
Entwurf_Antrag_Homeschooling
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Weisung_Endgeräte_Schulunterricht_SGB II
Weisung_Endgeräte_Schulunterricht_SGB XII
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