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Schließung der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen für den Publikumsverkehr
Das hat in der Zeit vom 19. März 2020 bis zum 19. April 2020 das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen heute mit Erlass vom 18. März 2020 im Zusammenhang mit der Vermeidung von Sozialkontakten im Zusammenhang mit der Verlangsamung der Verbreitung der Coronavirus-Pandemie verfügt.
Das bedeutet, Beratungen sind ab sofort persönlich nicht mehr möglich. Ratsuchende können ab sofort die Erwerbslosenberatungsstelle Mönchengladbach und die Sozialberatung nur telefonisch und per E-Mail wie folgt erreichen:
Erwerbslosenberatungsstelle:
Telefon 02161 20195
E-Mail: info(at)arbeitslosenzentrum-mg.de
Sozialberatung:
Teefon 02161 20194
E-Mail: julian.strzalla(at)arbeitslosenzentrum-mg.de
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www.arbeitslosenzentrum-mg.de
Hier der Auszug aus dem Erlass:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Staatssekretär hat heute mit Schreiben vom 18. März 2020 Aktenzeichen II 1 – 3300 das folgende verfügt: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An die Bezirksregierungen mit der Bitte um Weitergabe an:Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte und Untere Gesundheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen
Nachrichtlich:
Städtetag NRW
Landkreistag NRW
Städte- und Gemeindebund NRW
Regionalagenturen
Kontaktreduzierte Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Erlasse des MAGS zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen wurden mit Erlassen vom 15.03.2020 und vom 17.03.2020 für alle schulischen Gemeinschaftseinrichtungen und alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen die Schließung bzw. Einstellung angeordnet.
Aufgrund der Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) für landesweit anzuordnende Maßnahmen des Gesundheitsschutzes gemäß §§ 3 Absatz 1, 7 Absatz 3, 9 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergehen daran anschließend die Weisungen:
1. Die Einrichtungen gemäß der nachfolgenden Förderprogramme sind ab dem 19.03.2020 bis zunächst zum 19.04.2020 für den Publikumsverkehr zu schließen:
Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren,….
Die unter 1 genannten Einrichtungen stehen weiterhin vollständig telefonisch zur Verfügung bzw. werden vollständig im Sinne des Zuwendungsbescheids telefonisch verfügbar. Alle Einrichtungen sind aufgefordert, ihren Web-Auftritt und ihre Angebote im Internet im Rahmen der bestehenden Förderung auszubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Edmund Heller
Karl Sasserath, Leiter





